Sprechstunde
Nach telefonischer Kontaktaufnahme steht am Anfang der Behandlung die psychotherapeutische Sprechstunde. Sie richtet sich an Kinder, Jugendliche und Ihre Eltern, die ein Anliegen zur psychologisch-psychotherapeutischen Abklärung oder einen Behandlungswunsch haben. Sie dient einem ersten gegenseitigen Kennenlernen, einer Problemsondierung sowie einer diagnostischen Einschätzung.
Probatorik
Im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde können bis zu sechs sogenannte probatorische Sitzungen stattfinden, in denen weiterhin geprüft werden kann, ob der/die Heranwachsende sich eine Psychotherapie vorstellen kann. Wir lernen uns einander besser kennen und es kann eine Vertrauensbasis geschaffen werden. Auch dient die Probatorik einer vertieften diagnostischen Einschätzung, welche die Basis für eine passgenaue Therapie ist.
Psychotherapie
Nachdem die Entscheidung für eine Psychotherapie getroffen ist, wird bei dem jeweiligen Kostenträger (gesetzliche Krankenversicherung, Beihilfe, private Krankenversicherung) ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Die Termine finden dann in der Regel 1-2 mal pro Woche statt und dauern 50 Minuten. In regelmäßigen Abständen sind zudem Eltern- bzw. Bezugspersonenstunden vorgesehen. Je nach Alter des Kindes/Jugendlichen wird hierfür jedoch eine Einwilligung durch dieses/diesen erforderlich. Die Schweigepflicht bleibt dabei stets gewahrt.